Die Hilfen für den Austausch von Fenstern und leistungsfähigen Verglasungen in der Schweiz romande

Die Hilfen für den Austausch von Fenstern und leistungsfähigen Verglasungen in der Schweiz romande

In der Schweiz stellen Fenster oft einen Schwachpunkt in der thermischen Isolierung eines Wohngebäudes dar.
Ein altes Einfachverglasungsfenster kann bis zu 25 % der Innenwärme entweichen lassen, was zu einem übermäßigen Energieverbrauch und einem Verlust an Komfort führt.

Glücklicherweise bieten der Bund, die Kantone und einige Gemeinden finanzielle Hilfen an, um den Austausch von Verglasungen und die Installation von energieeffizienten Fenstern zu fördern.

Avenir Rénovations Schweiz erklärt Ihnen hier im Detail die verschiedenen Arten von verfügbaren Subventionen, die durchschnittlichen Beträge, die Förderbedingungen sowie die Schritte, die zu befolgen sind, um von diesen Unterstützungen zu profitieren.

Warum Fenster ersetzen?

Das Ersetzen alter Fenster durch moderne Modelle mit Doppel- oder Dreifachverglasung ermöglicht:

  • Die Reduzierung von Wärmeverlusten und Zugluft,
  • Die Verbesserung des Innenkomforts und der Schalldämmung,
  • Die Senkung der jährlichen Energiekosten,
  • Die Aufwertung der Immobilie,
  • Die Mitwirkung an der Reduzierung der CO₂-Emissionen.

Moderne Fenster, die den Minergie-Standards oder gleichwertigen Standards entsprechen, erreichen sehr niedrige U-Werte (Wärmeleitfähigkeit), die eine optimale Energieeffizienz garantieren.

Die wichtigsten Fördermittel für den Fensteraustausch

Mehrere Programme ermöglichen eine teilweise Finanzierung dieser Arbeiten.
Die Fördermittel stammen hauptsächlich aus dem Programm Bâtiments (bundes- und kantonal), ergänzt durch lokale Subventionen und Steuervorteile.

1. Das Programm Bâtiments (Bund + Kantone)

Das Programm Bâtiments, das gemeinsam von Bund und Kantonen verwaltet wird, ist die wichtigste Förderquelle für den Fensteraustausch.

Förderfähige Arbeiten:

  • Ersetzung von Fenstern mit Einfach- oder alter Doppelverglasung durch hochwärmedämmende Fenster,
  • Verbesserung der Rahmen (Tischlerarbeiten) und Abdichtungen,
  • Arbeiten zur Verbesserung der Gesamtisolierung der Gebäudehülle.

Richtwerte:

  • Von 100 bis 150 CHF/m² für jedes ersetzte Fenster, je nach erreichter Leistung und Kanton.
  • Die Subvention kann mehrere Tausend Franken für ein komplettes Projekt an einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus betragen.

Allgemeine Bedingungen:

  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
  • Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von weniger als 1.0 W/m²K erreichen (oder den kantonalen Normen entsprechen).
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
  • Die installierten Produkte müssen zertifiziert sein und den Schweizer Standards (Minergie, CE, ISO) entsprechen.

Erforderliche Dokumente:

  • Energiebericht (CECB+ oder gleichwertig),
  • Detailliertes Angebot mit Gesamtfläche und Art der Verglasung,
  • Leistungszertifikate der Fenster.

2. Die kantonalen Subventionen

Die französischsprachigen Kantone der Schweiz ergänzen das Programm Bâtiments mit eigenen Beträgen und Kriterien.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Prämien nach Regionen.

Kanton Waadt (VD)

  • Hilfe von 100 bis 150 CHF/m² für den Austausch von Fenstern mit Einfachverglasung.
  • Subvention abhängig von einem U-Wert ≤ 1.0 W/m²K.
  • Kombination mit den Bundeshilfen und der kantonalen Steuerabzüge möglich.

Kanton Genf (GE)

  • Prämie von 120 CHF/m² für Fenster mit hoher Energieeffizienz.
  • Erhöhte Hilfe für Mehrfamilienhäuser oder Eigentümergemeinschaften.
  • Dossier vor den Arbeiten beim Kantonalen Amt für Energie (OCEN) einzureichen.

Kanton Freiburg (FR)

  • Subvention von 100 bis 140 CHF/m² für den vollständigen Austausch von Verglasungen und Rahmen.
  • Bonus für umfassende Renovierungen (Isolierung + Fenster).
  • Verpflichtung zu einem energieaudit (CECB+), um von der Finanzierung zu profitieren.

Kanton Wallis (VS)

  • Pauschale Hilfe zwischen 80 und 130 CHF/m², je nach erreichter Wärmeleistung.
  • Subvention kumulierbar mit dem Bonus „Komplettsanierung“, wenn weitere energetische Arbeiten durchgeführt werden.

Kanton Neuenburg (NE)

  • Subvention von 90 bis 120 CHF/m² für Verglasungen, die Einfachverglasung ersetzen.
  • Hilfe nur für bestehende Wohngebäude, die älter als 10 Jahre sind.

3. Die kommunalen Hilfen

Einige Gemeinden bieten zusätzliche Unterstützung auf lokaler Ebene, oft aus ästhetischen und umwelttechnischen Gründen.

Beispiele:

  • Stadt Lausanne (VD): Prämie für den Austausch von Fenstern in historischen Vierteln, vorbehaltlich der architektonischen Übereinstimmung.
  • Stadt Freiburg (FR): Subvention für denkmalgeschützte oder geschützte Gebäude.
  • Stadt Neuenburg (NE): Lokale Hilfe für leistungsstarke Verglasungen, die in ein umfassendes Isolationsprojekt integriert sind.

Durchschnittlicher Betrag: 50 bis 100 CHF/m² zusätzlich, je nach Gemeinde.

4. Die Steuerabzüge

Die Kantone erlauben die Abzüge der Kosten für energetische Renovierungen vom steuerpflichtigen Einkommen.
Die Ausgaben für den Fensteraustausch sind daher steuerlich absetzbar, unter bestimmten Bedingungen.

Allgemeine Bedingungen:

  • Die Arbeiten müssen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern,
  • Die Materialien müssen den geltenden Normen entsprechen,
  • Rechnungen und Nachweise müssen mit der Steuererklärung eingereicht werden,
  • Kombination mit den Subventionen ist erlaubt, aber der subventionierte Teil kann nicht ein zweites Mal abgezogen werden.

Der Steuerabzug beträgt im Durchschnitt 20 bis 25 % des nicht subventionierten Betrags.

Technische Kriterien für den Erhalt der Hilfen

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