In der Schweiz stellen Fenster oft einen Schwachpunkt in der thermischen Isolierung eines Wohngebäudes dar.
Ein altes Einfachverglasungsfenster kann bis zu 25 % der Innenwärme entweichen lassen, was zu einem übermäßigen Energieverbrauch und einem Verlust an Komfort führt.
Glücklicherweise bieten der Bund, die Kantone und einige Gemeinden finanzielle Hilfen an, um den Austausch von Verglasungen und die Installation von energieeffizienten Fenstern zu fördern.
Avenir Rénovations Schweiz erklärt Ihnen hier im Detail die verschiedenen Arten von verfügbaren Subventionen, die durchschnittlichen Beträge, die Förderbedingungen sowie die Schritte, die zu befolgen sind, um von diesen Unterstützungen zu profitieren.
Das Ersetzen alter Fenster durch moderne Modelle mit Doppel- oder Dreifachverglasung ermöglicht:
Moderne Fenster, die den Minergie-Standards oder gleichwertigen Standards entsprechen, erreichen sehr niedrige U-Werte (Wärmeleitfähigkeit), die eine optimale Energieeffizienz garantieren.
Mehrere Programme ermöglichen eine teilweise Finanzierung dieser Arbeiten.
Die Fördermittel stammen hauptsächlich aus dem Programm Bâtiments (bundes- und kantonal), ergänzt durch lokale Subventionen und Steuervorteile.
Das Programm Bâtiments, das gemeinsam von Bund und Kantonen verwaltet wird, ist die wichtigste Förderquelle für den Fensteraustausch.
Förderfähige Arbeiten:
Richtwerte:
Allgemeine Bedingungen:
Erforderliche Dokumente:
Die französischsprachigen Kantone der Schweiz ergänzen das Programm Bâtiments mit eigenen Beträgen und Kriterien.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Prämien nach Regionen.
Einige Gemeinden bieten zusätzliche Unterstützung auf lokaler Ebene, oft aus ästhetischen und umwelttechnischen Gründen.
Beispiele:
Durchschnittlicher Betrag: 50 bis 100 CHF/m² zusätzlich, je nach Gemeinde.
Die Kantone erlauben die Abzüge der Kosten für energetische Renovierungen vom steuerpflichtigen Einkommen.
Die Ausgaben für den Fensteraustausch sind daher steuerlich absetzbar, unter bestimmten Bedingungen.
Allgemeine Bedingungen:
Der Steuerabzug beträgt im Durchschnitt 20 bis 25 % des nicht subventionierten Betrags.
Um die energetische Qualität zu gewährleisten...
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