Die Subventionen für den Austausch von Heizungen in der Westschweiz

Die Subventionen für den Austausch von Heizungen in der Westschweiz

Den Austausch eines alten Heizsystems auf Öl, Gas oder Strom durch eine leistungsfähigere und umweltfreundlichere Lösung hat heute in der Schweiz Priorität.
Diese Art der Renovierung ermöglicht nicht nur eine Reduzierung des Energieverbrauchs um bis zu 70 %, sondern auch eine Verbesserung des Komforts und des Immobilienwerts der Wohnung.

Um diesen Übergang zu unterstützen, bieten der Bund, die Kantone und die Gemeinden mehrere finanzielle Hilfen an, die den Austausch von umweltschädlichen Heizsystemen durch nachhaltigere Alternativen fördern sollen.

Avenir Rénovations Schweiz präsentiert Ihnen hier die wichtigsten verfügbaren Subventionen, deren Beträge, Förderbedingungen und wie Sie je nach Kanton davon profitieren können.

Warum die alte Heizung ersetzen?

Die alten Heizsysteme mit Öl oder Gas sind für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen des Schweizer Immobilienbestands verantwortlich.
Sie durch moderne Anlagen zu ersetzen, ermöglicht:

  • Die Energiekosten um 30 bis 60 % zu senken,
  • Die Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren,
  • Den thermischen Komfort zu erhöhen,
  • Die Ziele der Energiestrategie 2050 einzuhalten,
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes zu werten (CECB-Label).

Die öffentlichen Behörden fördern daher aktiv diesen Ansatz durch eine Reihe von kumulierbaren Förderungen.

Die wichtigsten Förderungen für den Heizungsersatz

In der Westschweiz ermöglichen mehrere Programme die Finanzierung des Heizungswechsels. Diese können von der Bundesregierung (Programm Gebäude), den Kantonen, den Gemeinden oder von lokalen Energiepartnern stammen.

1. Das Programm Gebäude (Bund + Kantone)

Das Programm Gebäude ist die wichtigste nationale Förderung für den Heizungsersatz.
Es unterstützt Eigentümer, die ein fossiles System (Öl, Gas) oder eine direkte elektrische Heizung durch eine Lösung mit erneuerbaren Energien ersetzen.

Förderfähige Systeme:

  • Luft/Wasser-, Wasser/Wasser- oder Erdreich/Wasser-Wärmepumpen,
  • Pellet- oder Holzheizkessel,
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz,
  • Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung.

Richtwerte:

  • Von 3 000 bis 8 000 CHF je nach Technologie und installierter Leistung,
  • Die Beträge variieren von Kanton zu Kanton und hängen vom Gebäudetyp ab.

Allgemeine Bedingungen:

  • Das alte System muss demontiert und durch eine erneuerbare Ausrüstung ersetzt werden.
  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
  • Die Arbeiten müssen von einem zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Erforderliche Dokumente:

  • Energiezertifikat (CECB oder CECB+),
  • Detaillierte Kostenvoranschläge und technische Pläne,
  • Bescheinigungen des Anbieters oder Installateurs.

2. Die kantonalen Subventionen für den Heizungsersatz

Jeder Kanton passt das Programm Gebäude an seine Energiebedürfnisse an.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Förderungen in der Westschweiz.

Kanton Waadt (VD)

  • Prämie für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch:
    • eine Luft/Wasser-Wärmepumpe: bis zu 6 000 CHF,
    • eine geothermische Wärmepumpe: bis zu 8 000 CHF,
    • einen Pelletkessel: etwa 5 000 CHF,
    • einen Anschluss an ein Wärmenetz: mindestens 3 000 CHF.
  • Bonus für "Gesamtrenovierung", wenn die Arbeiten auch eine Dämmung umfassen.

Kanton Genf (GE)

  • Subvention für die Installation von Systemen mit erneuerbaren Energien:
    • Luft/Wasser-Wärmepumpe: 5 000 CHF,
    • geothermische Wärmepumpe: bis zu 8 000 CHF,
    • Holz-/Pelletkessel: 3 000 bis 5 000 CHF,
    • Fernwärme (CAD): Prämie proportional zur angeschlossenen Leistung.
  • Zusätzliches Programm Éco21 (SIG): zusätzliche Prämien für die Energieeffizienz.

Kanton Freiburg (FR)

  • Hilfe zwischen 4 000 und 8 000 CHF je nach Art der Wärmepumpe oder des Holzofens.
  • Bonus für Mehrfamilienhäuser oder Gesamtrenovierungen (bis zu +30 %).
  • Verpflichtung zur Einreichung eines CECB+-Energieberichts vor den Arbeiten.

Kanton Wallis (VS)

  • Subventionen von 2 000 bis 8 000 CHF für den Ersatz fossiler Systeme.
  • Bonus für Projekte, die erneuerbare Heizung und Dämmung kombinieren.
  • Zusätzliche Beteiligung für solarthermische Anlagen möglich.

Kanton Neuenburg (NE)

  • Hilfe von 2 000 bis 6 000 CHF je nach installierter Leistung.
  • Bonus für die kombinierte Installation eines solarthermischen Systems.
  • Anforderung eines Energieaudits vor der Validierung des Dossiers.

3. Die kommunalen und regionalen Förderungen

Einige Gemeinden in der Westschweiz ergänzen die kantonalen Subventionen mit lokalen Prämien.

Beispiele:

  • Stadt Genf: Beteiligung an den Kosten für den Anschluss an die Fernwärme.
  • Stadt Vevey (VD): Subvention für den Ersatz einer Ölheizung.
  • Stadt Martigny (VS): kommunale Prämie für Biomassekessel.
  • Stadt Lausanne (VD): Hilfe für Systeme, die lokale erneuerbare Energien nutzen.

Die Beträge variieren zwischen 1 000 und 3 000 CHF, je nach Gemeinde und Art des Projekts.

4. Die Steuerabzüge

Die Kantone erlauben auch, die Ausgaben für den Heizungsersatz von den Steuern abzuziehen, vorausgesetzt:

  • die Arbeiten verbessern...

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