Förderungen für den Austausch von Fenstern und Hochleistungsverglasungen in der Schweiz

Förderungen für den Austausch von Fenstern und Hochleistungsverglasungen in der Schweiz

In der Schweiz stellen Fenster häufig eine Schwachstelle in der Wärmedämmung eines Gebäudes dar.

Ein altes Fenster mit Einfachverglasung kann bis zu 25 % der Innenwärme entweichen lassen, was zu übermässigem Energieverbrauch und Komfortverlust führt.

Glücklicherweise bieten die Eidgenossenschaft, die Kantone sowie bestimmte Gemeinden finanzielle Unterstützungen an, um den Austausch von Verglasungen und die Installation von Fenstern mit hoher Energieeffizienz zu fördern.

Avenir Renovations Schweiz erklärt Ihnen hier im Detail die verschiedenen verfügbaren Förderungsarten, die durchschnittlichen Beträge, die Berechtigungskriterien sowie die Schritte zur Inanspruchnahme dieser Hilfen.

Warum Fenster austauschen?

Der Austausch alter Fenster durch moderne Modelle mit Doppel- oder Dreifachverglasung ermöglicht:

  • Die Reduzierung von Wärmeverlusten und Zugluft,
  • Die Verbesserung des Wohnkomforts und der Schalldämmung,
  • Die Senkung der jährlichen Energiekosten,
  • Die Aufwertung der Immobilie,
  • Die Mitwirkung an der Reduzierung der CO₂-Emissionen.

Moderne Fenster, die den Minergie-Standards oder gleichwertigen Standards entsprechen, erreichen sehr niedrige U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient), die eine optimale Energieeffizienz garantieren.

Die wichtigsten verfügbaren Förderungen für den Fensteraustausch

Mehrere Programme ermöglichen eine teilweise Finanzierung dieser Arbeiten.
Die Förderungen stammen hauptsächlich aus dem Gebäudeprogramm (Bund und Kantone), ergänzt durch lokale Subventionen und steuerliche Vorteile.

1. Das Gebäudeprogramm (Bund + Kantone)

Das gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Gebäudeprogramm ist die primäre Förderquelle für den Austausch von Fenstern.

Förderfähige Arbeiten:

  • Austausch von Fenstern mit Einfach- oder alter Doppelverglasung durch Fenster mit hoher thermischer Leistung,
  • Verbesserung der Rahmen (Tischlerarbeiten) und Abdichtungen,
  • Arbeiten zur Verbesserung der Gesamtisolierung der Gebäudehülle.

Richtwerte für Förderbeträge:

  • Von 100 bis 150 CHF/m² ersetzter Fensterfläche, je nach erreichter Effizienz und Kanton.
  • Die Subvention kann mehrere Tausend Franken für ein komplettes Projekt an einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus betragen.

Allgemeine Bedingungen:

  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
  • Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von weniger als 1.0 W/m²K erreichen (oder den kantonalen Normen entsprechen).
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
  • Die installierten Produkte müssen zertifiziert sein und den Schweizer Standards (Minergie, CE, ISO) entsprechen.

Erforderliche Dokumente:

  • Energiebericht (GEAK+ / CECB+ oder gleichwertig),
  • Detailliertes Angebot mit Gesamtfläche und Art der Verglasung,
  • Leistungszertifikate der Fenster.

2. Kantonalen Subventionen

Die Westschweizer Kantone ergänzen das Gebäudeprogramm mit eigenen Förderbeträgen und Kriterien.

Kanton Waadt (VD)

  • Förderung von 100 bis 150 CHF/m² für den Austausch von Fenstern mit Einfachverglasung.
  • Subvention abhängig von einem U-Wert ≤ 1.0 W/m²K.
  • Kombination mit den Bundeshilfen und der kantonalen Steuerabzüge möglich.

Kanton Genf (GE)

  • Prämie von 120 CHF/m² für Fenster mit hoher Energieeffizienz.
  • Erhöhte Förderung für Mehrfamilienhäuser oder Eigentümergemeinschaften.
  • Dossier vor den Arbeiten beim Kantonalen Amt für Energie (OCEN) einzureichen.

Kanton Freiburg (FR)

  • Subvention von 100 bis 140 CHF/m² für den vollständigen Austausch von Verglasungen und Rahmen.
  • Bonus für Gesamtsanierungen (Dämmung + Fenster).
  • Pflicht zu einem Energieaudit (GEAK+ / CECB+) zur Inanspruchnahme der Finanzierung.

Kanton Wallis (VS)

  • Pauschalhilfe zwischen 80 und 130 CHF/m², je nach erreichter Wärmeleistung.
  • Subvention kumulierbar mit dem Bonus „Gesamtsanierung“, wenn weitere energetische Arbeiten durchgeführt werden.

Kanton Neuenburg (NE)

  • Subvention von 90 bis 120 CHF/m² für Verglasungen, die Einfachverglasung ersetzen.
  • Förderung vorbehalten für bestehende Wohngebäude, die älter als 10 Jahre sind.

3. Kommunale Förderungen

Einige Gemeinden bieten auf lokaler Ebene zusätzliche Unterstützung an, häufig aus architektonischen oder ökologischen Gründen.

Beispiele:

  • Stadt Lausanne (VD): Prämie für den Fensteraustausch in historischen Quartieren unter Vorbehalt der architektonischen Konformität.
  • Stadt Freiburg (FR): Subvention für denkmalgeschützte oder geschützte Gebäude.
  • Stadt Neuenburg (NE): Lokale Unterstützung für Hochleistungsverglasungen im Rahmen eines Gesamtdämmprojekts.

Durchschnittlicher Betrag: 50 bis 100 CHF/m² zusätzlich, je nach Gemeinde.

4. Die Steuerabzüge

Die Kantone erlauben die Abzüge der Kosten für energetische Renovierungen vom steuerpflichtigen Einkommen.
Die Ausgaben für den Fensteraustausch sind daher steuerlich absetzbar, unter bestimmten Bedingungen.

Allgemeine Bedingungen:

  • Die Arbeiten müssen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern,
  • Die Materialien müssen den geltenden Normen entsprechen,
  • Rechnungen und Nachweise müssen mit der Steuererklärung eingereicht werden,
  • Kombination mit den Subventionen ist erlaubt, aber der subventionierte Teil kann nicht ein zweites Mal abgezogen werden.

Der Steuerabzug beträgt im Durchschnitt 20 bis 25 % des nicht subventionierten Betrags.

Technische Kriterien für den Erhalt der Hilfen

Um die energetische Qualität der Arbeiten zu gewährleisten, schreiben die Behörden strenge technische Anforderungen vor.

Diese betreffen hauptsächlich den U-Wert, der die Dämmeigenschaft von Verglasung und Rahmen misst.

VerglasungstypMaximaler U-Wert (W/m²K)Förderfähigkeit
Standard-Doppelverglasung1,2 bis 1,3Nicht förderfähig
Hochleistungs-Doppelverglasung≤ 1,1Förderfähig je nach Kanton
Dreifachverglasung≤ 0,9Förderfähig bei allen Hilfen
Minergie-zertifizierte Fenster≤ 0,8

Maximaler Förderbetrag

Die Hilfen werden nur gewährt, wenn der globale U-Wert (Verglasung + Rahmen) die vom Kanton festgelegten Grenzwerte einhält.

Konkretes Beispiel eines geförderten Projekts

Praxisbeispiel: Renovation in Neuenburg

  • Ersetzte Fensterfläche: 25 m²
  • Verglasungstyp: Dreifachverglasung mit Minergie-Zertifizierung
  • Gesamtkosten der Arbeiten: 9 000 CHF
  • Kantonale Förderung: 120 CHF/m² → 3 000 CHF
  • Zusätzliche kommunale Hilfe: 1 000 CHF
  • Geschätzter Steuerabzug: 1 500 CHF

Gesamtsumme der Förderungen und Ersparnisse: 5 500 CHF

Die Nettokosten des Projekts belaufen sich somit auf 3 500 CHF für eine erhebliche energetische Verbesserung.

Schritte zum Erhalt der Subvention

  1. Energieausweis erstellen lassen (GEAK+ / CECB+): Dieser Bericht identifiziert Einsparpotenziale und begründet die Zweckmässigkeit des Austauschs.
  2. Passende Fenster auswählen: Produkte wählen, die den geforderten thermischen und akustischen Normen entsprechen.
  3. Förderantrag vorbereiten und einreichen: Die Eingabe erfolgt vor Baubeginn über die kantonale Plattform.
  4. Arbeiten durch einen zertifizierten Fachbetrieb ausführen lassen: Die Handwerker müssen qualifiziert sein und Konformitätsnachweise ausstellen.
  5. Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen: Schlussrechnungen und Zertifikate müssen zur Auszahlung übermittelt werden.

Kumulierung von Förderungen und Gesamtfinanzierung

Förderungen für Fenster können kombiniert werden mit:

  • Dem Gebäudeprogramm,
  • Kantonalen und kommunalen Prämien,
  • Steuerabzügen,
  • Und in bestimmten Fällen einem zinsgünstigen Öko-Kredit.

Ein gut geplantes Projekt kann so zu 40 bis 50 % finanziert werden, je nach Region und gewählter Effizienz der Verglasung.


Die Begleitung durch Avenir Renovations Schweiz

Avenir Renovations Schweiz begleitet Sie bei jedem Schritt Ihres Projekts:

  • Energieausweis (GEAK+ / CECB+),
  • Auswahl konformer Produkte und Hersteller,
  • Administrative Zusammenstellung des Subventionsdossiers,
  • Ausführung des kompletten Austauschs durch zertifizierte Handwerker,
  • Betreuung des Dossiers bis zur Auszahlung der Fördergelder.

Unsere lokale Expertise garantiert Ihnen ein regelkonformes, rentables und nachhaltiges Projekt.

Nutzen Sie Förderungen für den Austausch Ihrer Fenster und Verglasungen in der Schweiz

Der Austausch alter Fenster ist sowohl eine wirtschaftliche als auch ökologische Massnahme.

Dank der zahlreichen in der Westschweiz verfügbaren Förderungen lassen sich die Kosten dieser Arbeiten erheblich senken bei gleichzeitiger Steigerung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.

Mit Avenir Renovations profitieren Sie von einer umfassenden Begleitung: von der Erstanalyse über die technische Ausführung bis zum Erhalt der Subventionen.

Einsatzgebiete: Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis, Jura.

Kontaktieren Sie Avenir Renovations Schweiz noch heute für eine kostenlose Beratung und erfahren Sie, wie viel Ihr Kanton an Ihren Fensteraustausch beiträgt.

Wie erhalten Sie die Fördergelder?

  • 1


    In nur einem Klick das Formular ausfüllen.

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    Ihr Bauleiter kommt für eine erste energetische Einschätzung kostenlos zu Ihnen nach Hause.

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    Ihr Bauleiter übernimmt die gesamte administrative Abwicklung Ihrer Förderanträge für Sie.

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