Steuerabzüge für energetische Effizienzmaßnahmen in der Westschweiz

Steuerabzüge für energetische Effizienzmaßnahmen in der Westschweiz

Die Renovierung Ihres Wohnraums zur Verbesserung der Energieeffizienz ist eine langfristig rentable Investition, aber oft kurzfristig kostspielig.
Glücklicherweise sieht die Schweizer Gesetzgebung neben den direkten Subventionen, die vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden gewährt werden, signifikante steuerliche Vorteile vor, um Eigentümer zu ermutigen, nachhaltige Renovierungsarbeiten durchzuführen.

Die Steuerabzüge für energetische Effizienzmaßnahmen ermöglichen es, die Steuerlast zu senken, indem bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Renovierung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Diese Regelungen variieren von Kanton zu Kanton, aber das Prinzip bleibt dasselbe: Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes verbessern, sind steuerlich absetzbar.

Avenir Rénovations Schweiz stellt Ihnen in diesem umfassenden Leitfaden die Funktionsweise dieser Abzüge, die betroffenen Arbeiten, die möglichen Beträge und die Art und Weise, wie Sie in Ihrem Kanton davon profitieren können, vor.

Was ist ein steuerlicher Abzug für Renovierungsarbeiten?

Ein steuerlicher Abzug besteht darin, Einkommensteuern bestimmte Ausgaben abzuziehen, die als gemeinnützig gelten.
Im Rahmen der energetischen Sanierung bedeutet dies, dass die Kosten für Arbeiten, die zur Verbesserung der Effizienz eines Gebäudes durchgeführt werden, von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen werden können, wodurch sich Ihre endgültige Steuerlast verringert.

Diese Abzüge gelten sowohl für:

  • selbstnutzende Eigentümer,
  • Vermieter,
  • und in bestimmten Fällen für Eigentümergemeinschaften.

Das Prinzip ist einfach: Je mehr die Arbeiten den Energieverbrauch senken, desto eher sind sie abziehbar.

Für steuerliche Abzüge geeignete Arbeiten

Die Schweizer Kantone erlauben den steuerlichen Abzug für Ausgaben, die direkt mit der Verbesserung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudes verbunden sind.

Allgemein anerkannte Arbeiten:

  • Dämmung des Daches, der Außenwände, der Böden oder der Keller,
  • Ersetzung von Fenstern und Türen durch Modelle mit hoher thermischer Leistung,
  • Installation oder Ersetzung des Heizsystems durch eine erneuerbare Lösung (Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärme),
  • Installation von thermischen oder photovoltaischen Solarpanelen,
  • Luftdichtheit und Dämmung von Wärmebrücken,
  • Verbesserung des Belüftungssystems oder der Wärmerückgewinnung,
  • Durchführung eines Energieaudits (CECB+).

Im Gegensatz dazu werden Erweiterungs- oder ästhetische Umgestaltungsarbeiten (z. B.: Wintergarten, Anbau, dekorative Malerei) nicht als abzugsfähige Energiekosten angesehen.

Allgemeine Bedingungen für steuerliche Abzüge

Damit Ihre Arbeiten steuerlich abziehbar sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Gebäude muss bestehen und seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt sein. Neubauten sind nicht betroffen.
  2. Die Arbeiten müssen auf eine energetische Verbesserung abzielen. Einfache Wartungsarbeiten oder ästhetische Umgestaltungen sind nicht abziehbar.
  3. Die Ausgaben müssen nachgewiesen werden. Sie müssen alle Rechnungen, Kostenvoranschläge und Bescheinigungen von anerkannten Unternehmen aufbewahren.
  4. Die Kombination mit Subventionen ist geregelt. Nur der nicht subventionierte Teil kann von den Steuern abgezogen werden.
  5. Die Arbeiten müssen von anerkannten Fachleuten durchgeführt werden. Eigenrenovierungen sind nicht abziehbar.
  6. Die Arbeiten müssen den kantonalen Normen entsprechen. Im Zweifelsfall können die Steuerbehörden den Nachweis des Energiegewinns verlangen.

Beispiele für kantonale steuerliche Abzüge

Jeder Kanton definiert die Einzelheiten seines Systems, aber die meisten wenden die gleichen Grundsätze an.
Hier sind einige Beispiele aus der Romandie:

Kanton Waadt (VD)

  • Energetische Arbeiten sind vollständig abziehbar, wenn sie die Leistung des Gebäudes verbessern.
  • Die Kosten für laufende Wartung (z. B.: Austausch eines defekten Heizkessels) können ebenfalls einbezogen werden.
  • Ein gestaffelter Abzug über mehrere Jahre ist für umfangreiche Renovierungen möglich.

Kanton Genf (GE)

  • Die Ausgaben für die energetische Sanierung sind zu 100 % abziehbar, vorausgesetzt, sie sind nicht bereits subventioniert.
  • Die Steuerbehörden verlangen technische Bescheinigungen (CECB+ Zertifikat empfohlen).
  • Die Kombination mit dem Programm Gebäude und kommunalen Hilfen ist erlaubt.

Kanton Freiburg (FR)

  • Abzüge bis zu 20 bis 30 % der Gesamtkosten für anerkannte energetische Arbeiten möglich.
  • Der durch eine Subvention finanzierte Teil muss vor der Erklärung vom Gesamtbetrag abgezogen werden.

Kanton Wallis (VS)

  • Energetische Renovierungen sind abziehbar, einschließlich der Kosten für Diagnosen und Energieanalysen.
  • Die Ausgaben können bei großen Projekten über drei Steuerperioden verteilt werden.

Kanton Neuenburg (NE)

  • Die Renovierungskosten, die mit der Energieeffizienz verbunden sind, sind vollständig abziehbar.
  • Investitionen in erneuerbare Energien sind ebenfalls abziehbar.
  • Die Arbeiten müssen von einem validierten Energiebericht begleitet werden.

Höhe und Umfang der steuerlichen Abzüge

Die Höhe der Abzüge variiert je nach steuerpflichtigem Einkommen und Kanton, aber die allgemeinen Grundsätze sind folgende:

...

Comment obtenir cette aide ?

  • 1


    Je remplis le formulaire en 1 clic.

  • 2

    Votre Manager Travaux se déplace gratuitement chez vous pour une évaluation énergétique.

  • 3

    Votre Manager Travaux gère pour vous toutes les démarches pour votre demande d’aides.

Comment obtenir des aides
Art der Arbeiten Möglicher Abzug Kommentar
Dachdämmung / Fassadendämmung 100 % des nicht subventionierten Betrags Vollständig abziehbar
Heizungsaustausch 100 % des nicht subventionierten Betrags Nur erneuerbares System
Fenster und Türen mit hoher Leistung 100 % des nicht subventionierten Betrags Unter der Bedingung eines konformen U-Wertes