Die Renovierung Ihres Wohnraums zur Verbesserung der Energieeffizienz ist eine langfristig rentable Investition, aber oft kurzfristig kostspielig.
Glücklicherweise sieht die Schweizer Gesetzgebung neben den direkten Subventionen, die vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden gewährt werden, signifikante steuerliche Vorteile vor, um Eigentümer zu ermutigen, nachhaltige Renovierungsarbeiten durchzuführen.
Die Steuerabzüge für energetische Effizienzmaßnahmen ermöglichen es, die Steuerlast zu senken, indem bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Renovierung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Diese Regelungen variieren von Kanton zu Kanton, aber das Prinzip bleibt dasselbe: Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes verbessern, sind steuerlich absetzbar.
Avenir Rénovations Schweiz stellt Ihnen in diesem umfassenden Leitfaden die Funktionsweise dieser Abzüge, die betroffenen Arbeiten, die möglichen Beträge und die Art und Weise, wie Sie in Ihrem Kanton davon profitieren können, vor.
Ein steuerlicher Abzug besteht darin, Einkommensteuern bestimmte Ausgaben abzuziehen, die als gemeinnützig gelten.
Im Rahmen der energetischen Sanierung bedeutet dies, dass die Kosten für Arbeiten, die zur Verbesserung der Effizienz eines Gebäudes durchgeführt werden, von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen werden können, wodurch sich Ihre endgültige Steuerlast verringert.
Diese Abzüge gelten sowohl für:
Das Prinzip ist einfach: Je mehr die Arbeiten den Energieverbrauch senken, desto eher sind sie abziehbar.
Die Schweizer Kantone erlauben den steuerlichen Abzug für Ausgaben, die direkt mit der Verbesserung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudes verbunden sind.
Allgemein anerkannte Arbeiten:
Im Gegensatz dazu werden Erweiterungs- oder ästhetische Umgestaltungsarbeiten (z. B.: Wintergarten, Anbau, dekorative Malerei) nicht als abzugsfähige Energiekosten angesehen.
Damit Ihre Arbeiten steuerlich abziehbar sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Jeder Kanton definiert die Einzelheiten seines Systems, aber die meisten wenden die gleichen Grundsätze an.
Hier sind einige Beispiele aus der Romandie:
Die Höhe der Abzüge variiert je nach steuerpflichtigem Einkommen und Kanton, aber die allgemeinen Grundsätze sind folgende:
| Art der Arbeiten | Möglicher Abzug | Kommentar |
| Dachdämmung / Fassadendämmung | 100 % des nicht subventionierten Betrags | Vollständig abziehbar |
| Heizungsaustausch | 100 % des nicht subventionierten Betrags | Nur erneuerbares System |
| Fenster und Türen mit hoher Leistung | 100 % des nicht subventionierten Betrags | Unter der Bedingung eines konformen U-Wertes |